Gesetzliche Grundlage (§1 Absatz 2 ALG II-V), weiter
euer Frank
Du befindest dich in der Kategorie: ALGI / ALGII Montag, 31. Dezember 2007
Haushaltsgemeinschaft
Leben Verwandte oder Verschwägerte gemeinsam in einer Wohnung, wirtschaften gemeinsam aus einem Topf, bilden aber getrennte Bedarfsgemeinschaften (Bsp. Kinder über 25 Jahre und deren Eltern) dann bilden sie eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft. Zumindest wird dieses nach § 9 Absatz 5 SGB II vermutet. Welche Konsequenzen hat das bezüglich ALG II ? zur Seite (mit Rechenbeispiel) Gesetzliche Grundlage (§1 Absatz 2 ALG II-V), weitereuer Frank
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