Du befindest dich in der Kategorie: Existenzgründung Montag, 17. April 2006
Höhe des Einstiegsgeldes bei ALGII Bezug !
Hallo VIB's,
solltet ihr ALGII beziehen, erhaltet ihr leider keinen Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) bzw.auch kein Überbrückungsgeld für eine Existenzgründung. Möglich ist jedoch ein Einstiegsgeld. Das Einstiegsgeld wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Es beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung. Beispiel: Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt zurzeit 331Euro / Monat. Dazu gibt es nun einen Zuschuss in Höhe von 165,5 Euro / Monat (50% von 331 Euro / Monat). Zusammen würde also ein geförderter Alleinstehender 496,50 Euro / Monat zusätzlich zu Miete, Heizkosten und Übergangszahlungen erhalten. Weitere Zuschüsse können noch zusätzlich gezahlt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld. Info's zum Einstiegsgeld Weitere Info's zum Einstiegsgeld Euer Frank
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