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Samstag, 11. März 2006
Wie gründe ich eine neue Partei ?
Von vibadmin, 10:24

Ob es sinnvoll ist, noch eine "Spaßpartei" oder was weiß ich zu gründen, kann ich nicht beantworten. Oft habe ich den Satz gehört " Da müsste man eine Partei gründen". Na ja, der Massen-Erfolg wird in den meisten Fällen eher bescheiden sein, ein persönlicher könnte sich jedoch einstellen. Die Seite des Deutschen Bundestages klärt euch auf bundestag.de kurz darüber auf, wie unkompliziert es ist, eine neue Partei zu gründen (wär doch mal ein klasse Partygag ...). Das Parteiengesetz (PartG) gibt euch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur Hand.

Definition Begriff "Partei" laut PartG :

§ 2

Begriff der Partei

(1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten. Mitglieder einer Partei können nur natürliche Personen sein.

(2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.

(3) Politische Vereinigungen sind nicht Parteien, wenn

1.  

ihre Mitglieder oder die Mitglieder ihres Vorstandes in der Mehrheit Ausländer sind oder

2.  

ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung sich außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes befindet.


Quelle: http://bundesrecht.juris.de/partg/BJNR007730967.html#BJNR007730967BJNG000103307

euer Frank

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