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Dienstag, 21. Februar 2006
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Von vibadmin, 09:11

Liebe Selbstständige !

Selbstständige können seit 01. Februar 2006 freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen (befristet bis zum 31.12.2010). Die beruflich selbständige Tätigkeit muss allerdings mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Näheres erfahrt ihr hier (existenzgruender.de).

Existenzgründer (z.b. mittels Gründungszuschuss) müssen bei Interesse den Antrag auf freiwillige Versicherung allerdings im ersten Monat ihrer Selbstständigkeit stellen. Danach ist dieses nicht mehr möglich !!!

euer Frank

Im Anhang findet ihr einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung sowie ausführliche Informationen zum Thema von der Agentur für Arbeit. 

Angehängte Dateien:
antrag-freiwillige-weiterversicherung.pdf antrag-freiwillige-weiterversicherung.pdf (700 kb)
ausfhrliche_info_agentur_f_arbeit.pdf ausfhrliche_info_agentur_f_arbeit.pdf (871 kb)

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