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Donnerstag, 23. März 2006
Sozialversicherungsbeiträge - neue Fälligkeit in diesem Jahr
Von vibadmin, 08:03

Liebe LeserInnen,

Seit 1. Januar 2006 ist ein neues Gesetz in Kraft, das die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen neu regelt: Nunmehr müssen die Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge noch im laufenden Monat überweisen. Die IHK-Organisation erläutert euch schon einmal die Grundzüge.

Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge

Die neue Fälligkeitsregelung gilt nicht bei den Kranken- und Pflegebeiträgen freiwillig Versicherter! Hier ist Kassensatzung maßgeblich. Manche belassen es bei den alten Regelungen, manche wollen eine Angleichung an die neuen Normen. Hier gilt: Bitte bei den einzelnen Kassen nachfragen, welcher Termin nun maßgeblich ist.

Quelle: http://www.halle.ihk.de/webKreator/index.asp

euer Frank

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