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Freitag, 24. März 2006
Krankentagegeld für Selbständige
Von vibadmin, 14:24

Selbständige und Freiberufler haben zwei Möglichkeiten, die Einkommenslücke im Krankheitsfall zu schließen: Sie können zusätzlich zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Tagegeldversicherung über den nicht gedeckten Tagessatz abschließen.

Nicht alle gesetzlichen Krankenkassen bieten Selbständigen die Möglichkeit einer Krankentagegeldversicherung. Sie können sich aber bei der Krankenkasse ohne Krankengeldanspruch versichern und eine private Versicherung für das volle Krankentagegeld abschließen (was oft günstiger ist). Das Ganze ist letzten Endes eine Beitragsfrage. Das heißt: In dieser Situation sollte jeder den Kassenbeitrag für Krankengeld mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung vergleichen.

Für Selbständige und Freiberufler ist es sinnvoll, eine Tagegeldzahlung nicht gleich vom ersten Krankheitstag an zu vereinbaren. Das ist viel zu teuer. Man sollte überlegen, wie lange man ohne zusätzliche Leistungen finanziell "über die Runden" kommen kann (3, 6 oder mehr Wochen) und erst danach Krankentagegeld vereinbaren. Meistens ist es auch vernünftig, das Tagegeld zu staffeln, z. B. 50 Euro pro Tag ab 4. Woche, weitere 50 Euro ab 7. Woche, weitere 50 Euro ab 13. Woche ...; denn je länger die Karenzzeit, desto niedriger der Beitrag (siehe Beitrags-Tabelle) ... mehr (dort in der Rubrik "Versicherungsbedarf"  unter "Krankentagegeldversicherung").

Quelle: http://www.bundderversicherten.de/run.asp

euer Frank

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