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Du befindest dich in der Kategorie: Existenzgründung

Freitag, 14. April 2006
Freie Berufe
Von vibadmin, 00:01

Hallo liebe VIB's,

das Einkommensteuergesetz unterscheidet ganz konkret freiberufliche Tätigkeitsgruppen und legt damit fest, wer zu den freien Berufen zählt: 1.) Katalogberufe, 2.) Katalogberufen ähnliche Berufe, 3.) Tätigkeitsberufe.

Einen Überblick über das Thema "Freie Berufe" verschafft euch die Broschüre "Gründerzeiten Nr. 45: Existenzgründungen durch freie Berufe".

Weitere Links:

Institut für freie Berufe - Uni Erlangen

Bundesverband der Freien Berufe

Forschungsinstitut Freie Berufe (FFB)

Unterschied Freie Mitarbeit - Freier Beruf

Einkommensteuergesetz (EStG)  § 18


Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG)

euer Frank

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