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Freie Berufe
Hallo liebe VIB's,
das Einkommensteuergesetz unterscheidet ganz konkret freiberufliche Tätigkeitsgruppen und legt damit fest, wer zu den freien Berufen zählt: 1.) Katalogberufe, 2.) Katalogberufen ähnliche Berufe, 3.) Tätigkeitsberufe.
Einen Überblick über das Thema "Freie Berufe" verschafft euch die Broschüre "Gründerzeiten Nr. 45: Existenzgründungen durch freie Berufe".
Weitere Links:
Institut für freie Berufe - Uni Erlangen
Bundesverband der Freien Berufe
Forschungsinstitut Freie Berufe (FFB)
Unterschied Freie Mitarbeit - Freier Beruf
Einkommensteuergesetz (EStG) § 18
Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (PartGG)
euer Frank
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